Bitte tragen Sie hier Ihre Mitgliedsnummer ein. Diese finden Sie unterhalb der Rechnungsnummer in der jährlichen Beitragsrechnung oder in der Abbuchung Ihres Jahresbeitrages auf dem Kontoauszug. Ohne Ihre Mitgliedsnummer können wir die Kündigung leider nicht über dieses Formular annehmen. Falls Ihnen die Mitgliedsnummer nicht bekannt ist, schicken Sie Ihre Kündigungsanzeige per Mail an kassenwart@foerderverein-kreuzherrenschule.de oder postalisch an unsere Vereinsanschrift.
Bitte beachten Sie die Kündigungsfristen gemäß unser Vereinssatzung. Diese beträgt 3 Monate vor Schuljahresende.
Unberührt hiervon bleiben etwaige gesetzliche Aufbewahrungspflichten. § 130 BGB sieht vor, dass ein Widerruf nur dann aus sich heraus wirksam ist, wenn er „vorher oder gleichzeitig“ mit der Willenserklärung, also der Kündigung, eingeht. Wird eine Kündigung ausgesprochen und geht der Widerruf anschließend ein, ist er nicht automatisch wirksam.
Zwischen Schule und Förderverein erfolgt kein Austausch oder Abgleich personenbezogener Daten (DSGVO).

Was ergibt 13-4?

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